In den Europäischen Lawinenwarndiensten (European Avalanche Warning Services, EAWS) ist man sich einig, dass eine Warnung vor Wechtenabbrüchen im Rahmen von Lawinenbulletins nicht sinnvoll ist. Der Prozess ist nicht vergleichbar mit Lawinen und von Verhältnissen abhängige Prognosen zu machen ist kaum möglich.
Bei Unfällen im Zusammenhang mit Wechtenabbrüchen ist nicht immer klar, ob es sich um einen Bergunfall oder einen Lawinenunfall handelt. Derzeit gibt es auch keine einheitlichen Standards, wie diese Unfälle behandelt werden. Beim SLF werden sie nach folgenden Prinzipien gehandhabt:
1) Wenn keine Lawine im Spiel ist: Bergunfall
2) Personen stürzen durch Wechtenabbruch ab, zudem wird eine Lawine ausgelöst
a) Personen werden nicht verschüttet: In der Regel Bergunfall
b) Personen werden verschüttet: In der Regel Lawinenunfall
3) Wechte stürzt ab, löst Lawine aus und erfasst Personen unterhalb der Wechte: Lawinenunfall
Die Unterscheidung ist insbesondere zwischen 2a) und 2b) nicht immer klar und wird individuell von Fall zu Fall gemacht.