Um das Verständnis zwischen Untersuchungsbehörden und Gerichten einerseits und Berggängerinnen und -gängern andererseits zu verbessern. Denn erstere wissen oft wenig über Lawinen. Letztere sind ebenso oft irritiert, dass ein Lawinenunfall strafrechtliche Folgen haben kann. Juristisch gesehen kann man sich aber bei einem Lawinenunfall der fahrlässigen Tötung schuldig machen.