Organisatorische Massnahmen

Die wichtigsten organisatorischen bzw. temporären Lawinenschutzmassnahmen sind Warnung, Sperrung, Evakuation und die künstliche Auslösung von Lawinen. Sie werden kurzfristig eingesetzt, wenn die aktuelle Schnee- und Lawinensituation kritisch wird.

Sind Siedlungs- oder Skigebiete, sowie Verkehrsachsen akut lawinengefährdet, können die lokalen Sicherungsdienste Warnungen, Sperrungen und Evakuationen veranlassen. Sie schätzen aufgrund der aktuellen Wetter- und Lawinensituation die mögliche Grösse und Anbruchwahrscheinlichkeit von Lawinen ab und beschliessen darauf aufbauend die zu treffenden Massnahmen. Sicherungskonzepte beinhalten zusammenfassend die Abläufe wie die Beurteilung der aktuellen Lawinensituation, die Durchführung von Sperrungen und die Dokumentation. Ein Alarmsystem kann eine abstürzende Lawine mittels Radar oder Geophonen direkt detektieren und im Alarmfall die Sperrung einer Verkehrsachse automatisch auslösen. Die Behörden erstellen aufgrund von Gefahrenkarten Interventionskarten. Mit diesen Karten können Führungsstäbe ihren Einsatz bezüglich eines Ereignisses vorbereiten.
Temporäre Massnahmen kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn die finanziellen Mittel für permanente Schutzmassnahmen zu knapp sind oder diese Massnahmen nicht kostenwirksam sind. Weiter lassen sich damit oft grosse Eingriffe in die Natur vermeiden. Ausserdem können sie schnell realisiert werden, was bei unvorhergesehenen Ereignissen relevant sein kann.

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