Verhaltensempfehlungen für ausserordentliche Lawinenlagen

Verhaltensempfehlungen vor Lawinen

Durch gezielte Vorbereitung können Sie sich auf Situationen mit erhöhter Lawinengefahr vorbereiten. Sie können dadurch das Risiko verkleinern, dass Menschen, Gebäude oder Sachen Schaden nehmen.

Vor dem Winter

Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde oder der Naturgefahrenfachstelle des Kantons, ob Sie in einem lawinengefährdeten Gebäude wohnen. Wenn Sie in einer roten oder blauen Gefahrenzone für Lawinen wohnen, bereiten Sie sich vor dem Winter wie folgt vor.

  • Informationsquellen zur aktuellen Lawinengefahr und zu angeordneten Massnahmen kennen: Internetadresse und Telefonnummer von Gemeindebehörde und / oder örtlichem Lawinendienst, SMS-Informationen abonnieren
  • Telefonische Erreichbarkeit sicherstellen: eigene Telefonnummer der Gemeinde / dem örtlichen Lawinendienst bekannt geben
  • Sicherungsmöglichkeiten für Fenster und Türen kontrollieren (Fensterläden etc.)
  • Im Erd-/Untergeschoss Räume einrichten, wo ein Aufenthalt für einige Tage möglich ist
  • Sicherstellen, dass aus diesen Räumen der Kontakt mit den Behörden möglich ist (Telefon, batteriebetriebenes Radio)
  • Schneeräumungsmittel, Taschenlampen und Ersatzbatterien bereithalten
  • Notvorrat auffüllen (Informationen des BWL)

In einer akuten Lawinensituation

  • Anordnungen der Behörden befolgen, Absperrungen beachten
  • Laufend Informationen über die aktuelle Entwicklung und die angeordneten Massnahmen einholen (via Internet / Radio / SMS-Info / Telefon)
  • Fensterläden bergseits und seitlich schliessen
  • Gebäude nicht verlassen, sich im Unter-/Erdgeschoss aufhalten
  • Schneeschaufel, Pickel, Taschenlampe und Ersatzbatterien im Haus bereithalten
  • Offene Feuer löschen
  • Nicht benötigte elektrische Apparate ausschalten
  • In Kontakt mit Gemeinde / Lawinendienst / Polizei bleiben
  • Sich für eine allfällige Evakuierung bereit halten

Falls die Lawinengefahr eine Evakuierung erfordert, wird diese durch die lokalen Behörden angeordnet und durchgeführt. Sie können sich darauf vorbereiten, indem Sie:

  • Warme Kleider und gute, wintertaugliche Schuhe bereit halten
  • Einen kleinen Rucksack oder eine kleine Reisetasche mit persönlichen Bedarfsgegenständen packen
  • Wichtige Schriftstücke bereitlegen
  • Eine Wohnmöglichkeit bei Verwandten/Bekannten ausserhalb des gefährdeten Gebietes organisieren, wo ein Aufenthalt für einige Tage möglich ist

Verhaltensempfehlungen während einem Lawinenabgang

Das richtige Verhalten während einem Lawinenabgang kann Leben retten.

Auf Verkehrswegen
  • Auf die eigene Sicherheit achten
  • Von der Lawine wegfahren
  • Das Auto nicht verlassen
  • Ausserhalb des Gefahrenbereichs anhalten
In Siedlungen
  • Auf die eigene Sicherheit achten
  • Gebäude nicht verlassen
  • Im Unter- oder Erdgeschoss in talseitigen Räumen auf Informationen der Behörden warten
  • Personen im Freien: Schutz suchen im Inneren eines Gebäudes oder in Fliessrichtung der Lawine hinter einem Gebäude

Verhaltensempfehlungen nach einer Lawine

Personen, die von einer Lawine verschüttet wurden, befinden sich in unmittelbarer Lebensgefahr. Sie müssen schnellstmöglich gerettet werden.

Auf Verkehrswegen
  • Auf die eigene Sicherheit achten. Gefahr von Nachlawinen beachten
  • Ausserhalb des Gefahrenbereichs anhalten
  • Alarmieren (Polizei 117, Sanität 144, Rega 1414, Internationaler Notruf 112)
  • Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen
  • Wenn möglich Verschüttete lokalisieren, ausgraben und Erste Hilfe leisten
In Siedlungen
  • Auf die eigene Sicherheit achten. Gefahr von Nachlawinen beachten. Möglichen Bei beschädigten Gebäuden Einsturzgefahr beachten.
  • Alarmieren (Polizei 117, Sanität 144, Internationaler Notruf 112, örtlicher Lawinendienst)
  • Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen
  • Massnahmen ergreifen, die Folgeschäden (z.B. durch Schmelzwasser) minimieren
  • Schäden möglichst bald der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung melden
  • Schäden nach Möglichkeit dokumentieren
  • Beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach der Besichtigung durch die Versicherungsfachperson entsorgen (Ausnahme: Sofortmassnahmen, die Folgeschäden verhindern)